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Unterstützungspaket der Österreichischen Kontrollbank (OeKB) für Exporteure

Trotz sorgfältiger Zusammenstellung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Inhalte übernehmen. Die folgenden Inhalte dienen in erster Linie Ihrer Information. Wir stehen Ihnen Im Rahmen unseres Berechtigungsumfangs als Bilanzbuchhalter (und / oder Buchhalter und / oder Personalverrechner) jederzeit gerne für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung.

Erscheinungsdatum:

Angesichts der Coronakrise stellt die OeKB (Oesterreichische Kontrollbank AG) im Auftrag des Bundesministeriums für Finanzen österreichischen Exporteuren folgendes Unterstützungspaket zur Verfügung. Das neue Produkt ist ein Rahmenkredit auf Basis einer Wechselbürgschaft.

Eckpunkte

  • Einen Antrag stellen können heimische Exporteure (Großunternehmen und KMU), deren Lieferungen und Leistungen nicht unter das Sicherheitskontrollgesetz und/oder die Kriegsmaterialverordnung fallen und in der Regel eine österreichische Wertschöpfung von mind. 25 % aufweisen. Nicht relevant ist, ob das jeweilige Unternehmen bisher schon Kunde bei der OeKB ist und ob ein etwaiger bestehender Kreditrahmen bereits ausgeschöpft ist.
  • Exportunternehmen können einen Kreditrahmen in Höhe von 10 Prozent (Großunternehmen) bzw. 15 Prozent (Klein- und Mittelunternehmen) ihres Exportumsatzes bei der OeKB beantragen. Maximale absolute Obergrenze für den Einzelkredit: € 60 Mio. pro Firmengruppe, keine Untergrenze.
  • Der Bund ist bereit, Haftungen für 50 bis 70 Prozent dieser Kredite zu übernehmen.
  • Die Finanzierungen sind vorerst auf zwei Jahre befristet mit der Möglichkeit, diese danach zu verlängern.
  • Voraussetzung (unter anderem): Nachweis einer bestehenden Exporttätigkeit und dass das Unternehmen bis zum Start der COVID-19-Auswirkungen in Österreich wirtschaftlich gesund war.
  • Entnahmen des Unternehmensinhabers bzw. die Gewinnausschüttung an Eigentümer für den Zeitraum der gewährten Überbrückungsgarantie sollen an die wirtschaftlichen Verhältnisse angepasst werden. Die Begrenzung der Ausschüttungen soll den Erhalt von Eigenkapital sicherstellen. Als Auflage gilt, dass maximal 50 % des Ergebnisses nach Steuern des letzten Geschäftsjahres ausgeschüttet werden dürfen. Eine Ausschüttung bei negativen Ergebnissen ist nicht möglich
  • Der Antrag hat über die Hausbank zu erfolgen.

Hinweis
Diese Informationen sind auf dem Stand vom 16.04.2020 und können sich kurzfristig ändern. Aktuelle Detailinformationen, weitere Voraussetzungen und die Informationen zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie unter https://www.oekb.at.

Stand: 17. April 2020

Bild: Fantasista - Fotolia.com

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