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Wie soll der Ausfallbonus Unterstützung bieten?

Trotz sorgfältiger Zusammenstellung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Inhalte übernehmen. Die folgenden Inhalte dienen in erster Linie Ihrer Information. Wir stehen Ihnen Im Rahmen unseres Berechtigungsumfangs als Bilanzbuchhalter (und / oder Buchhalter und / oder Personalverrechner) jederzeit gerne für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung.

Erscheinungsdatum:

Das Finanzministerium hat auf seiner Homepage erste Eckpunkte zum geplanten Ausfallbonus wie folgt dargestellt:

  • Bis zum Ende der Pandemie soll von jedem Unternehmen (nicht nur geschlossene Betriebe), das mehr als 40 % Umsatzausfall im Vergleich mit dem jeweiligen Monatsumsatz aus 2019 hat, eine Liquiditätshilfe von bis zu € 60.000 pro Monat beantragt werden können.
  • Die Ersatzrate beträgt 30% des Umsatzausfalls, besteht zur Hälfte aus dem Ausfallbonus und zur Hälfte aus einem Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss 800.000. Es ist grundsätzlich verpflichtend bis Jahresende einen Antrag auf den Fixkostenzuschuss 800.000 zu stellen.
  • Die Antragstellung via FinanzOnline erfolgt monatlich jeweils ab dem 16. des Folgemonats (z.B. 16.2. für Jänner). Die Überprüfung des Umsatzeinbruchs erfolgt im Nachhinein durch einen Steuerberater bei Abgabe des Antrages auf Fixkostenzuschuss 800.000.

Hinweis

Diese Überblicksinformationen sind auf dem Stand vom 18.1.2021 und können sich kurzfristig ändern. Die Veröffentlichung einer entsprechenden Richtlinie bleibt abzuwarten. Weitere Informationen finden Sie auf www.bmf.gv.at.

Stand: 19. Januar 2021

Bild: Christian Schwier - stock.adobe.com

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