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Einstellung des Geschäftsbetriebs von bundesschatz.at per 30.06.2020: Achtung bei Gewinnfreibetrag!

Trotz sorgfältiger Zusammenstellung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Inhalte übernehmen. Die folgenden Inhalte dienen in erster Linie Ihrer Information. Wir stehen Ihnen Im Rahmen unseres Berechtigungsumfangs als Bilanzbuchhalter (und / oder Buchhalter und / oder Personalverrechner) jederzeit gerne für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung.

Erscheinungsdatum:

Der Betrieb von bundesschatz.at wird per 30.6.2020 zur Gänze eingestellt. Bundesschätze waren geeignet, einen Freibetrag für investierte Gewinne geltend zu machen.

Die Österreichische Bundesfinanzagentur informiert dazu wie folgt:

Für Steuerpflichtige, die in den jeweiligen Jahren in einem Bundeschatz mit einer Laufzeit von vier Jahren veranlagt haben, gibt es keinen Handlungsbedarf. Diese Veranlagungen bleiben bis zum Ende der vier Jahre bestehen, auch über den 30.06.2020 hinaus, und werden dann automatisch ausgezahlt.

Steuerpflichtige, die in den jeweiligen Jahren nicht in einen Bundesschatz mit einer Laufzeit von vier Jahren veranlagt haben, sondern eine kürzere Laufzeit gewählt haben, sollen sich umgehend mit dem Service-Center von bundesschatz.at in Verbindung setzen, um die Laufzeit Ihrer Veranlagungen auf den Vierjahreszeitraum anzupassen. Aufgrund der automatischen Auszahlung zum vereinbarten Laufzeitende droht sonst ohne entsprechende Gegenmaßnahme eine Nachversteuerung.

Kontaktdaten Service-Center für bundesschatz.at:

vorübergehende Hotline Nummer: 0676 632 56 41 (COVID-19-bedingt)
Montag bis Freitag: 08:00 - 16:00 Uhr
Hotline Nummer 0800 123 40 400
Mail: office@bundesschatz.at

Stand: 09. Juni 2020

Bild: Romolo Tavani - Fotolia.com

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